Aktuelles

Zugelassene Hilfsmittel zu den Prüfungen 41030, 41031, 41032, 20196, 20309: 

Zugelassene Hilfsmittel sind Gesetzestextsammlungen in allen handelsüblichen Ausgaben sowie die vom Lehrstuhl herausgegebenen Gesetzessammlungen. Weiter erlaubt sind handschriftliche Verweisungen auf andere Paragraphen (einschließlich Titel des Gesetzes) sowie Paragraphenregister am Rand (Post its) und Unterstreichungen im Gesetzestext. Nicht erlaubt sind eigene Kommentierungen, Begleitzettel sowie Lösungsschemata. Verweise auf mehrere Paragraphen bzw. Paragraphenketten gelten nicht als Lösungsschema.

Die Benutzung von allgemeinsprachlichen (also nicht fachsprachlichen, d.h. keine Rechtswörterbücher) deutsch-deutschen Wörterbüchern (z.B. von Langenscheidt, DTV oder Duden-Verlag) ist erlaubt.

  

 

Zugelassene Hilfsmittel zu der Prüfung Insolvenzrecht (21970):

InsO-Gesetzestext – auch in Gesetzessammlungen (dabei sind farbliche Markierungen und Verweise, nicht aber schriftliche Anmerkungen zugelassen).

 

Letzte Änderung: 07.01.2025 - Ansprechpartner: Webmaster